Posts von Creatorn über Nahrungsergänzungsmittel: die Regeln für Health Claims
In Deutschland darf der Post eines Creators über Ihr Nahrungsergänzungsmittel oder Ihr Proteinpulver nur gesundheitsbezogene Angaben enthalten, die die EU zugelassen hat, und zwar in deren Bedeutung. Abnehmzahlen, „Detox“ und Krankheitsgeschichten sind tabu. Und ein deutsches Gericht hat die Marke für die Instagram-Aussagen ihrer Creator haften lassen, selbst für solche, die sie nie gesehen hatte.
Die Regeln in Kürze
- Influencer-Posts sind erfasst. Die Bundesregierung hat dem Bundestag im April 2026 mitgeteilt, dass die EU-Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben auch für Influencer in sozialen Medien gelten.
- Nur zugelassene Health Claims. Eine Angabe, die ein Lebensmittel mit der Gesundheit in Verbindung bringt, ist verboten, sofern sie nicht auf der EU-Liste steht, etwa „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. „Stärkt das Immunsystem“ geht darüber hinaus.
- Niemals eine krankheitsbezogene Angabe. Kein Lebensmittel darf sich zuschreiben, eine Krankheit zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen, auch nicht in der Werbung.
- Keine Abnehmzahlen, keine Arztempfehlungen. Angaben dazu, wie schnell oder wie viel Gewicht man verliert, und Hinweise auf die Empfehlung einzelner Ärzte sind immer verboten.
- Die Marke haftet. Nach § 8 Abs. 2 UWG hat ein Gericht Creator als Beauftragte der Marke behandelt und die Marke für ihre Posts verantwortlich gemacht, auch ohne deren Wissen.
Die Rechtsgrundlagen
| Vorschrift | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Art. 1 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 1 | Gilt für Angaben in kommerziellen Mitteilungen, auch in der Werbung, für Lebensmittel, die an Verbraucher abgegeben werden. Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten, sofern sie nicht zugelassen und in die EU-Liste aufgenommen sind. Auch Bilder und mittelbare Andeutungen gelten als Angaben. | EUR-Lex |
| Health-Claims-Verordnung, Art. 12 | Immer verboten: die Andeutung, die Gesundheit leide, wenn man das Lebensmittel nicht verzehrt, Angaben über Dauer oder Ausmaß der Gewichtsabnahme und Hinweise auf Empfehlungen einzelner Ärzte oder Angehöriger von Gesundheitsberufen. | EUR-Lex |
| Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 7 Abs. 3 und 4, mit § 11 LFGB | Informationen über ein Lebensmittel dürfen ihm keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben, und das gilt auch für die Werbung. Ein Verstoß gegen § 11 LFGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 59 LFGB). | EUR-Lex, § 11 LFGB |
| Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), § 4 Abs. 4 | Keine Werbung, die behauptet oder den Eindruck erweckt, eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung könne im Allgemeinen nicht genügend Nährstoffe liefern. | gesetze-im-internet.de |
| Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 3a und § 8 | Ein Verstoß gegen die Health-Claims-Regeln ist unlauterer Wettbewerb. Mitbewerber und Verbände können klagen, und Ansprüche wegen eines Verstoßes durch einen Beauftragten richten sich auch gegen den Inhaber des Unternehmens. | § 8 UWG |
Was ein Creator sagen darf
Die zugelassenen Angaben stehen im EU-Register der gesundheitsbezogenen Angaben (Verordnung (EU) Nr. 432/2012), jeweils mit Verwendungsbedingungen, meist einer Mindestmenge des Nährstoffs. Formulierungen, die für Verbraucher dasselbe bedeuten, sind erlaubt, solche, die weiter gehen, nicht. Angaben zu pflanzlichen Stoffen (Botanicals) sind auf EU-Ebene noch offen.
| Formulierung | Warum |
|---|---|
| „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ | Zugelassen, wenn das Produkt genug Vitamin C enthält. |
| „Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei“ | Für Protein zugelassen, ebenso wie der Erhalt von Muskelmasse und normalen Knochen. |
| „Kreatin erhöht die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining im Rahmen kurzzeitiger intensiver körperlicher Betätigung“ | Für Kreatin zugelassen, in dieser Form. |
| „stärkt das Immunsystem“ | Geht über „trägt zu einer normalen Funktion bei“ hinaus, wie die Verbraucherzentralen betonen. |
| „knapp über 17 Kilo abgenommen, auch mithilfe der Produkte“ | Ausmaß der Gewichtsabnahme: nach Art. 12 verboten. Aus dem Fall vor dem LG Itzehoe. |
| „Heißhunger besiegt“, „abnehmen wie nebenbei“ bei einem Proteinkaffee | Angaben zu Abnehmen und Sättigung sind für Protein nicht zugelassen (LG Itzehoe). |
| „detox“ | Eine gesundheitsbezogene Angabe ohne Zulassung (LG Hagen). |
| Eine Krankheits- oder Fruchtbarkeitsgeschichte, etwa dass die Periode nach der Einnahme zurückkam | Eine krankheitsbezogene Angabe. Das LG Itzehoe hat genau diese untersagt. |
| „Mein Arzt empfiehlt …“ | Ein Hinweis auf die Empfehlung eines einzelnen Arztes (Art. 12). |
| „Eine normale Ernährung reicht nicht aus“ | Nach § 4 Abs. 4 NemV verboten. |
Noch eine Falle: Die Angabe muss den Nährstoff nennen, auf den sie sich stützt. Im Fall vor dem LG Itzehoe enthielt ein Produkt Vitamin B6 und Zink, doch in den Posts wurde dem Produkt selbst zugeschrieben, den Zyklus auszugleichen. Das Gericht hielt das für unzulässig, weil der Stoff nicht genannt war.
Die Gerichtsentscheidungen
- 01
Die Marke haftet für ihre Creator (LG Itzehoe, 8 HKO 7/24, 2024)
foodwatch verklagte den Hersteller von More Nutrition wegen Instagram-Videos von Creatorn: abgenommen „mithilfe der More-Produkte“, „Heißhunger besiegt Dank More“, eine Fruchtbarkeitsgeschichte. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung, nach §§ 3a und 8 UWG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 der Health-Claims-Verordnung. Es sah die Creator als Beauftragte des Unternehmens an, sodass es auch für Verstöße haftete, die ohne sein Wissen und gegen seinen Willen begangen wurden, und es konnte sich nicht darauf berufen, nicht jeden Post prüfen zu können. Urteil (PDF).
- 02
„Detox“ auf einem Foto ohne Kennzeichnung (LG Hagen, 23 O 45/17, 2017)
Ein Verband, dessen Mitglieder Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen eine Influencerin wegen eines Instagram-Fotos mit einem Getränk namens „detox delight“. Das Gericht sah „detox“ als gesundheitsbezogene Angabe an, für die keine Zulassung besteht, und den Post zugleich als Schleichwerbung. Beschluss.
Eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts zur eigenen Haftung eines Creators nach der Health-Claims-Verordnung haben wir nicht gefunden. Für Arzneimittel hat das OLG Köln 2025 (6 U 118/24) entschieden, dass eine Influencerin in einer bezahlten Partnerschaft Beauftragte des Unternehmens im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG ist.
Was die Lebensmittelüberwachung festgestellt hat
Die Lebensmittelüberwachung ist Sache der Länder. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA Stuttgart) in Baden-Württemberg hat Werbung für Nahrungsergänzungsmittel in sozialen Medien mehrfach untersucht:
- Jedes Influencer-Produkt wurde beanstandet. In seinen Schwerpunktuntersuchungen lag die Beanstandungsquote bei Influencer-Produkten bei 100 %, jedes Mal einschließlich der Werbung in sozialen Medien (Mai 2025). Das Amt weist außerdem darauf hin, dass bei einer bezahlten Partnerschaft die Aussagen des Creators dem Lebensmittelunternehmer zugerechnet werden können.
- Shilajit: Von 350 geprüften deutschsprachigen Werbeposts stammten mehr als die Hälfte von Influencern, und rund 85 % der Posts mit gesundheitsbezogenen Angaben waren unzulässig. Für Shilajit ist keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen (April 2026).
- Die meisten Influencer-Aussagen fallen durch. Die Verbraucherzentralen berichten, dass in einer CVUA-Studie mit fast 5.000 Posts von 38 Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln 39 % der Angaben unzulässig waren, in Influencer-Inhalten rund 90 %.
In der Praxis ist das größere Risiko für eine Marke die private Rechtsdurchsetzung. Die Wettbewerbszentrale, Mitbewerber und Verbraucherverbände wie foodwatch sprechen Abmahnungen aus und klagen. Die Wettbewerbszentrale stellt klar, es mache keinen Unterschied, ob eine Abnehmaussage auf dem Produkt steht oder im Erfahrungsbericht eines Dritten.
Die Werbekennzeichnung kommt hinzu
Auch ein Post mit erlaubten Angaben braucht eine Kennzeichnung. Ein kostenloses Produkt zählt als Gegenleistung, also sollte die Caption mit „Werbung“ oder „Anzeige“ beginnen. Der Post im Fall vor dem LG Hagen war in beiden Punkten unzulässig. Alle Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden zur Werbekennzeichnung bei Influencern in Deutschland.
Was Ihre Marke tun sollte
- 01
Die zugelassenen Formulierungen mit dem Produkt schicken
Geben Sie jedem Creator die genauen zugelassenen Angaben für Ihr Produkt mit, auf Deutsch und mit Nennung des Nährstoffs („Vitamin C trägt …“), und listen Sie auf, was nicht gesagt werden darf: Abnehmzahlen, „detox“, „stärkt das Immunsystem“, Krankheitsgeschichten, „mein Arzt empfiehlt“.
- 02
Bemusterte Creator als Ihre Beauftragten behandeln
Das LG Itzehoe hat § 8 Abs. 2 UWG angewandt, weil die Creator ausschließlich Produkte dieses Unternehmens beworben haben. Ein Creator, der über das Produkt postet, das Sie ihm geschickt haben, ist in derselben Lage.
- 03
Prüfen, was gesagt wurde, nicht nur, ob gepostet wurde
Angaben verstecken sich in Voice-overs, „What I eat in a day“-Videos und Vorher-nachher-Geschichten. Sehen Sie sich jeden Post an, in dem Ihr Produkt vorkommt, ob markiert oder nicht.
- 04
Schnell handeln und dokumentieren
Bitten Sie um Korrektur oder Löschung, wenn ein Post die Grenze überschreitet, und halten Sie fest, worum Sie wann gebeten haben. Meist kommt zuerst eine Abmahnung, und sie kann an Ihre Marke gerichtet sein.
Wie Pozto hilft
Pozto beobachtet die Creator, denen Sie Produkte geschickt haben, auf TikTok, Instagram Reels und YouTube Shorts und findet die Posts, in denen Ihr Produkt zu sehen ist, ob markiert oder nicht. Zu jedem Post sehen Sie die Caption und ab Starter jede Stelle, an der Ihre Marke oder Ihr Produkt ausgesprochen wird, mit den Worten des Creators und der Sekunde. Genau dort taucht „seitdem habe ich keinen Heißhunger mehr“ auf.
Pozto bewertet keine Health Claims. Es gibt Ihrem Team eine einzige Liste aller Posts zur Prüfung. Außerdem bewertet es die Werbekennzeichnung: Stellen Sie in den Einstellungen unter „Kennzeichnungsregeln“ die Option „Posts bewerten nach den Regeln für“ auf Deutschland, dann zählt Pozto „Werbung“ oder „Anzeige“ nur als klar, wenn das Wort am Anfang steht. Kostenlos starten mit bis zu 10 Creatorn, oder sehen Sie sich Pozto für Supplement-Marken an.
Fragen
Gelten die EU-Regeln zu Health Claims auch für Influencer?
Ja. Die Bundesregierung hat dem Bundestag im April 2026 mitgeteilt, dass die strengen EU-Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln auch in Social-Media-Posts von Influencern einzuhalten sind und dass die Behörden der Länder dies kontrollieren.
Darf ein Creator sagen, ein Nahrungsergänzungsmittel stärke das Immunsystem?
Nicht mit diesen Worten. Zugelassen ist für einen Nährstoff wie Vitamin C die Angabe, er „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Die Verbraucherzentralen betonen, dass daraus keine „Stärkung des Immunsystems“ werden darf.
Haftet die Marke für das, was ein Creator über ihr Nahrungsergänzungsmittel sagt?
Das kann sie. Im Verfahren LG Itzehoe 8 HKO 7/24 hat das Gericht die Creator als Beauftragte des Unternehmens im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG behandelt und das Unternehmen für ihre Instagram-Aussagen haften lassen, auch ohne dessen Wissen.
Darf ein Creator erzählen, wie viel er abgenommen hat?
Nein. Art. 12 der Health-Claims-Verordnung verbietet Angaben über Dauer oder Ausmaß der Gewichtsabnahme, und laut Wettbewerbszentrale macht es keinen Unterschied, ob sie in einem Erfahrungsbericht stehen.
Ist „Detox“ erlaubt?
Nein. Im Verfahren LG Hagen 23 O 45/17 hat das Gericht entschieden, dass „detox“ eine gesundheitsbezogene Angabe ist und dass keine zugelassen ist.
Schluss mit der Jagd nach Screenshots.
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